Anlagebenutzung
- Die Anlage und Geräte sind mit Sorgfalt zu benützen
- Die Anlage und Apparaturen sind nach Gebrauch in ordentlichem Zustand zu übergeben
- Schäden an Anlage, Geräten und Mobiliar werden den Mietern in Rechnung gestellt. Nachträglich festgestellte Schäden und Mängel, können auch noch rückwirkend in Rechnung gestellt werden
- Zum Anbringen von Dekorationen dürfen keine Nägel, Heftklammern und Schrauben als Befestigungsmaterial verwendet werden
- Innerhalb des gesamten Gebäudes besteht ein Rauchverbot
- Das Abbrennen von Feuerwerken ist im und um das Lokal verboten
- Ab 23.00 Uhr gilt draussen Nachtruhe
- Beim Verlassen des Lokals und beim Wegfahren mit Motorfahrzeugen, ist die Nachtruhe der Anwohner zu wahren
- Für Unfälle und Diebstähle jeder Art wird jegliche Haftung abgelehnt
Aufräumarbeiten
- Saal, Küche und Toiletten müssen Besenrein sein
- Geschirr (Teller, Kochtöpfe, usw.) werden in der Küche abgewaschen
- Gläser und Kaffee-Geschirr werden am Buffet abgewaschen
- Alle Abfälle müssen vom Mieter entsorgt werden
- Speisereste und Oel müssen mitgenommen werden
Organisation
- Getränke und Verpflegung werden vom Mieter organisiert
- Bei gewinnorientierten Anlässen sind die Benützer selber für die Einholung der notwendigen Bewilligungen verantwortlich. Diese sind frühzeitig bei der zuständigen Behörde einzuholen
- Veranstaltungen extremer Gruppierungen, welche radikales Gedankengut verbreiten, werden vom Vermieter abgelehnt
Gebührentarife pro Tag
- Saal 40-60 Personen / Fr. 300.00
- Küche zum Kochen / Fr. 80.00
- Endreinigung nach Aufwand /Fr. 30.00 pro Std.
- Helferperson für ihren Anlass / Fr. 20.00 pro Std.