Anlagebenutzung

  • Die Anlage und Geräte sind mit Sorgfalt zu benützen
  • Die Anlage und Apparaturen sind nach Gebrauch in ordentlichem Zustand zu übergeben
  • Schäden an Anlage, Geräten und Mobiliar werden den Mietern in Rechnung gestellt. Nachträglich festgestellte Schäden und Mängel, können auch noch rückwirkend in Rechnung gestellt werden
  • Zum Anbringen von Dekorationen dürfen keine Nägel, Heftklammern und Schrauben als Befestigungsmaterial verwendet werden
  • Innerhalb des gesamten Gebäudes besteht ein Rauchverbot
  • Das Abbrennen von Feuerwerken ist im und um das Lokal verboten
  • Ab 23.00 Uhr gilt draussen Nachtruhe
  • Beim Verlassen des Lokals und beim Wegfahren mit Motorfahrzeugen, ist die Nachtruhe der Anwohner zu wahren
  • Für Unfälle und Diebstähle jeder Art wird jegliche Haftung abgelehnt

Aufräumarbeiten

  • Saal, Küche und Toiletten müssen Besenrein sein
  • Geschirr (Teller, Kochtöpfe, usw.) werden in der Küche abgewaschen
  • Gläser und Kaffee-Geschirr werden am Buffet abgewaschen
  • Alle Abfälle müssen vom Mieter entsorgt werden
  • Speisereste und Oel müssen mitgenommen werden

Organisation

  • Getränke und Verpflegung werden vom Mieter organisiert
  • Bei gewinnorientierten Anlässen sind die Benützer selber für die Einholung der notwendigen Bewilligungen verantwortlich. Diese sind frühzeitig bei der zuständigen Behörde einzuholen
  • Veranstaltungen extremer Gruppierungen, welche radikales Gedankengut verbreiten, werden vom Vermieter abgelehnt

Gebührentarife pro Tag

  • Saal 40-60 Personen / Fr. 300.00
  • Küche zum Kochen / Fr.     80.00
  • Endreinigung nach Aufwand /Fr. 30.00 pro Std.
  • Helferperson für ihren Anlass / Fr. 20.00 pro Std.